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Bestätigung Titelführung HF

Beim SRK kann eine schriftliche Bestätigung des HF-Titels bezogen werden.

Eine Dentalhygienikerin mit einem schweizerischen Diplom und einer SRK Registrierung ist berechtigt, den Titel „dipl. Dentalhygienikerin HF“ zu führen. Beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) kann nun eine schriftliche Bestätigung dieses Titels bezogen werden. Eingereicht werden müssen eine Kopie des Diploms/Anerkennungsausweises sowie ein kurzes Begleitschreiben. Falls der Name nicht mehr mit dem auf dem Diplom übereinstimmt, wird zudem eine Kopie eines amtl. Dokuments, auf welchem beide Namen ersichtlich sind verlangt (Familienbüchlein/Heiratsurkunde). Die Gebühren für diese Bestätigung betragen 120 Franken. Informationen sind auf der Website des SRK erhältlich: www.redcross.ch/activities/health. Swiss Dental Hygienists empfiehlt allen Betroffenen, diese Bestätigung anzufordern.